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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

 

1). Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen 

f&f Bodenmanufaktur (Frederick&Frank Meinhard GbR) nachfolgend ("Auftragnehmer") und dem Kunden

nachfolgend ("Auftraggeber") über die Erbringung von Bodenbelagsarbeiten.

2). Umfang
Diese AGB gelten für alle Arten von Bodenbelagsarbeiten, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Verlegung von Parkett, Laminat, Teppich, Fliesen und anderen Bodenbelägen.

3). Vertragliche Beziehungen
Diese AGB gelten ausschließlich für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende AGB des Auftraggebers sind nur dann gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

4). Änderungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Webseite des Auftragnehmers einsehbar.



3. Leistungsumfang

1). Beschreibung der Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag beschriebenen Bodenbelagsarbeiten, einschließlich aller notwendigen Materialien und Arbeitsleistungen.

2). Umfang der Leistungen
Der Leistungsumfang umfasst alle Arbeiten, die notwendig sind, um den Bodenbelag ordnungsgemäß zu verlegen, zu reparieren oder zu restaurieren.

3). Materialien und Werkzeuge
Der Auftragnehmer stellt alle notwendigen Materialien und Werkzeuge für die Ausführung der Arbeiten bereit, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4). Leistungsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anpassung des Preises und der Lieferzeit zu verlangen, wenn sich der Leistungsumfang ändert.

5). Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme kann auch stillschweigend erfolgen, indem der Auftraggeber den Bodenbelag in Gebrauch nimmt.



4. Preise und Zahlungsbedingungen

1). Preise
Die Preise für die Bodenbelagsarbeiten sind im Angebot des Auftragnehmers ausgewiesen. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2). Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Auftraggeber kann die Zahlung per 

Überweisung leisten.

3). Verzug
Wenn der Auftraggeber die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet, gerät er ohne Mahnung in Verzug. 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu verlangen.

4). Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten zurückzuhalten, wenn der Auftraggeber die Zahlung nicht leistet.

5). Preisänderungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise für die Bodenbelagsarbeiten zu ändern, wenn sich die Kosten für Materialien oder Arbeitsleistungen ändern.
 



5. Gewährleistung, Haftung, Mängel

 

1). Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Bodenbelagsarbeiten ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführt werden.

Die Gewährlesitungsfrist beträgt  2Jahre ab Abnahme der Arbeiten.

2). Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine Arbeit verursacht werden, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3). Mängel
Wenn Mängel an den Bodenbelagsarbeiten auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich zu melden. Der Auftragnehmer wird die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

4). Nachbesserung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen. Wenn die Nachbesserung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber eine Minderung des Preises oder eine Rückzahlung verlangen.

5). Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Mängel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist meldet.
 



6. Eigentumsvorbehalt

1). Eigentuhmsvorbehalt

Die gelieferten Materialien und Bodenbeläge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises Eigentum des Auftragnehmers.

2). Sicherungsrecht
Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ein Sicherungsrecht an den gelieferten Materialien und Bodenbelägen, bis der Gesamtpreis vollständig bezahlt ist.

3). Verbot der Veräußerung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die gelieferten Materialien und Bodenbeläge vor der vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises zu veräußern oder zu belasten.

4). Rücknahmerecht
Wenn der Auftraggeber den Gesamtpreis nicht vollständig bezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Materialien und Bodenbeläge zurückzunehmen.

5). Kosten und Auslagen
Der Auftraggeber trägt alle Kosten und Auslagen, die durch die Rücknahme der gelieferten Materialien und Bodenbeläge entstehen.

7). Salvatorische Klausel

1).Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Kontakt

Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an:

 

f&f Bodenmanufaktur
Höhen 8b 21635 Jork
0152/56331240 // 0152/24787869
info@ffbodenmanufaktur

 

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